ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.)           Vertragsschluss für Lizenzkunden

 

1.1          Nachdem der Kunde / Lizenznehmer an NEBRASKA RECORDS eine Anfrage per E-Mail oder Antragsformular zugesendet hat, unterbreitet NEBRASKA RECORDS dem Kunden per E-Mail ein Angebot. Nimmt der Kunde das Angebot an, bestätigt er dies per E-Mail. Damit kommt der Vertrag zustande.

1.2          Mit dem Vertragsschluss werden diese AGB Bestandteil der Vertragsbeziehungen der Parteien.

 

2.)           Leistungsinhalte

 

2.1          NEBRASKA RECORDS bietet den Kunden die Nutzung von Musiktiteln an (in einem vertraglich zu vereinbarenden Umfang) zur Herstellung bzw. Vertonung von Multimediaproduktionen, audiovisuellen Produktionen und Audioproduktionen einschließlich Werbeproduktionen sowie Internetformaten.

2.2          Soweit diese AGB nicht Abweichendes regeln, erwirbt der Kunde zur Herstellung seiner angefragten Produktion die entsprechenden Nutzungsrechte non-exklusiv von NEBRASKA RECORDS gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

 

3.)           TV- und Radioproduktionen

 

3.1          Für TV- und Radio-Produktionen für Rundfunk- und Fernsehanstalten, die mit der GEMA einen Rahmenvertrag auf Basis der Musikmeldung/Einzelmeldung abgeschlossen haben, müssen vom Kunden im Hinblick auf Sendungen innerhalb der EU und der Schweiz keine gesonderten Rechte von NEBRASKA RECORDS erworben werden. Erforderlich bleibt die Meldung der verwendeten Musik bei der Gema (unter Angabe von Titel, Komponist/Interpret, Verlag bzw. Label, LC-Nummer und Musiklänge) bzw. die Rechteklärung mit der GEMA.

3.2          Diese Sonderregelung gilt nicht bei Werbeproduktionen. Hier sind die maßgeblichen Rechte vom Kunden von NEBRASKA RECORDS zu erwerben.

 

4.)           Lizenzgebühren, Vertragsstrafe

 

4.1          Die Berechnung der Lizenzgebühren erfolgt nach der aktuell gültigen Preisliste von NEBRASKA RECORDS, soweit die Parteien keine Sonderregelung treffen. Die Berechnung der Lizenzgebühren orientiert sich an der Art der Produktion, den jeweils gewählten Nutzungsarten, dem Verbreitungsgebiet, Lizenzdauer sowie der Spieldauer des Titels.

4.2          Für jede Nutzung, die ohne ordnungsgemäße Lizenzierung erfolgt ist oder über den Umfang der erfolgten Lizenzierung hinausgeht, wird mindestens die doppelte Lizenzgebühr fällig. Darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen bleiben NEBRASKA RECORDS vorbehalten.

4.3.         Die aktuelle Preisliste erhält der Kunde von NEBRASKA RECORDS auf Anfrage.

 

5.)           Preise/Zahlungsbedingungen

Dem jeweiligen Kunden / Lizenznehmer wird eine Rechnung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu bezahlen.

 

6.)           Rechte

 

6.1          Der Kunde erwirbt mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an der lizenzierten Musik im vereinbarten Umfang. Die Musiktitel bleiben Eigentum von NEBRASKA RECORDS.

6.2          Mit Abschluss des Lizenzvertrages werden dem Kunden / Lizenznehmer keinerlei Nutzungsrechte am Namen des Künstlers oder des Titels eingeräumt. Die Nutzung des Namens der Künstlers und/oder des Titels bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von NEBRASKA RECORDS.

6.3          Die mechanischen Vervielfältigungsrechte sowie die Aufführungs- und Senderechte an den Aufnahmen von NEBRASKA RECORDS werden durch die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Berlin und München) wahrgenommen und sind vom Kunden /Lizenznehmer gesondert bei der GEMA einzuholen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die verwendeten Werke mit den notwendigen Angaben ordnungsgemäß auf den entsprechenden GEMA-Meldeformularen einzutragen und diese an die GEMA weiterzuleiten; eine Kopie davon ist an NEBRASKA RECORDS zu schicken. Mit Abgabe dieser Listen gilt die seitens NEBRASKA RECORDS erforderliche Einwilligung zur Nutzung des jeweiligen Musiktitels als erteilt.                         6.4                Soweit die Aufführungs- und Senderechte an Aufnahmen durch die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, kurz „GVL“, oder eine anderer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, sind diese vom Kunden bei der GVL oder der anderen Verwertungsgesellschaft einzuholen.

 

7.)           Haftung

 

7.1          NEBRASKA RECORDS haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

7.2          Für leicht fahrlässiges Verhalten haftet NEBRASKA RECORDS, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Vertragspartner gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.3          Im Falle der Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung von NEBRASKA RECORDS auf den vorhersehbaren sowie typischen Schaden beschränkt.

7.4          Die Haftung von NEBRASKA RECORDS ist der Höhe nach maximal auf den Betrag beschränkt, den der Kunde pro Auftrag für die Leistungen von NEBRASKA RECORDS an NEBRASKA RECORDS zahlt.

7.5          Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, aus einer abgegebenen Garantie oder aus verschuldensunabhängiger Haftung, wie z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.6          Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von NEBRASKA RECORDS. Sie gelten für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, auch solche aus Delikt.

 

8.)           Schlussbestimmungen

 

8.1          Für alle Rechtsbeziehungen zwischen NEBRASKA RECORDS und dem Kunden / Lizenznehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2          Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist München.

8.3          Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

8.4          Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die den AGB im Ganzen sowie der unwirksamen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn diese AGB eine Lücke aufweisen sollten.

Stand: Juni 2017

KONTAKT

Annette Hopfenmüller
Nebraska Records, Production Music
Schubertstr. 6
80336 München

E-Mail: info@nebraskarecords.de